Sozialhilfe

Das schweizerische System der sozialen Sicherheit stützt sich im Wesentlichen auf die Sozialversicherungen des Bundes sowie auf die Ergänzungsleistungen zur AHV und Invalidenversicherung IV, welche von Bund und Kantonen gemeinsam getragen werden. Die Sozialhilfe im Sinne der Existenzsicherung im Bedarfsfall gehört zum Kompetenzbereich der Kantone. Der Vollzug dieser Fürsorge wird oft ganz oder teilweise an die Gemeinden weiterdelegiert.

Die materielle Existenzsicherung richtet sich in den meisten Kantonen nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), welche von der SODK zur Anwendung empfohlen werden. In den einzelnen Kantonen koordinieren und überwachen die kantonalen Sozialdepartemente bzw. ihre Fürsorgeämter die Durchführung der Sozialhilfe.

Informationen und Dokumente aus dem Bereich Sozialhilfe:

Zuständigkeitsgesetz ZUG - Schlussbericht der Arbeitsgruppe SODK, August 2008

Empfehlung der SODK zur Revision der SKOS-Richtlinien 2005

Vernehmlassungsstellungnahme SODK zur Revision der SKOS-Richtlinien 2005