Behindertenpolitik und Politik im Bereich NFA
Die SODK begleitet im Bereich der Behindertenpolitik die Arbeiten im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA). Sie führt auch das Sekretariat der interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE).
Die NFA – sie ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten – hat im Bereich der Behindertenpolitik zu wichtigen Änderungen geführt. Dank der Entflechtung der Aufgaben gegenüber dem Bund haben die Kantone an Autonomie gewonnen. Diese gewonnene Freiheit bringt gleichzeitig neue Verantwortung mit sich: Neu sind die Kantone alleine für die kollektiven IV-Leistungen zuständig. Um dieses neue Vorrecht angemessen wahrzunehmen, arbeiten die Kantone zusammen. Die IVSE bildet zweifellos einen der Hauptpfeiler dieser Zusammenarbeit. Die SODK begleitet die Kantone bei der Umsetzung der IVSE und der NFA, sie leitet verschiedene Arbeitsgruppen und garantiert die Verbindung zwischen den kantonalen und eidgenössischen Stellen. Nicht zuletzt setzt sie sich auch dafür ein, Verbände und Organisationen (u.a. Insos, Curaviva, Integras, Integration Handicap), die sich für die Rechte von Menschen mit Behinderungen einsetzen, in die aktuellen Diskussionen einzubinden.
Kontakt: Thomas Schuler, Fachbereichsleiter, Verantwortlicher NFA und Behindertenpolitik.