AHV - Alters- und Hinterlassenenvorsorge

Auf dieser Seite finden Sie Informationen der SODK zum Thema AHV.

Die AHV bildet zusammen mit der IV die erste bzw. die staatliche Säule des Renten- bzw. Vorsorgesystems der Schweiz. Die Rentenleistungen dieser beiden Versicherungen sollen den Existenzbedarf sichern.

Zuständig für die AHV ist das Bundesamt für Sozialversicherungen.

Eine neue Internetplattform des Eidgenössischen Departements des Innern EDI (www.ahv-gemeinsam.ch) informiert über den Reformprozess zur Sicherung der AHV für künftige Generationen.