Migration
Im Bereich Migration ist die Zuständigkeit auf drei kantonale Konferenzen aufgeteilt. Während die SODK für Fragen zur Betreuung und Unterbringung von Asylsuchenden verantwortlich ist, trägt die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren (KKJPD) die Verantwortung für Verfahrensfragen. Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) ist ihrerseits im Bereich Integration federführend. Sowohl untereinander als auch mit dem Bundesamt für Migration (BFM) wird eng zusammengearbeitet.
Die SODK vertritt ihren Zuständigkeitsbereich in verschiedenen Gremien und wirkt dort aktiv mit. Hervorzuheben sind dabei die Tripartite Konferenz EJPD / SODK / KKJPD „Asylverfahren und Unterbringung“ sowie der Fachausschuss „Asylverfahren und Unterbringung“ (Mandat vom 17. September 2008). Wichtig ist aber auch die Zusammenarbeit des Generalsekretariates mit den kantonalen Asylkoordinatorinnen und -koordinatoren, welche primär über die Kontaktgruppe der kantonalen Asylkoordinatorinnen und -koordinatoren und der SODK (KASY) sichergestellt wird (Reglement der KASY vom 1. Dezember 2005).
Die SODK hat – in Absprache mit der KKJPD und dem BFM sowie in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern der Kantone, des Städteverbandes, des Gemeindeverbandes und der SKOS – Empfehlungen zur Umsetzung der Asylgesetzgebung erarbeitet. Der Vorstand SODK hat am 3. Mai 2007 die Empfehlungen zum Zuständigkeitswechsel von vorläufig Aufgenommenen nach 7 Jahren und die Empfehlungen zur Nothilfe für ausreisepflichtige Personen (Ausreisepflichtige) verabschiedet.
Für die Finanzierung der Nothilfe entrichtet der Bund den Kantonen eine Pauschale von CHF 6000.- pro Person mit einem rechtskräftigen Wegweisungsentscheid und angesetzter Ausreisefrist. Diese Nothilfepauschale setzt sich aus einem Basisanteil (CHF 4000.-) und einem Ausgleichsanteil (CHF 2000.-) zusammen. Der Basisanteil wird den Kantonen vom BFM quartalsweise ausbezahlt. Die KKJPD und die SODK haben sich im Dezember 2008 mit einer Vereinbarung über die Verteilung des Ausgleichsanteils an der Nothilfepauschale geeinigt. Dieser Anteil dient demnach dem Ausgleich der unterschiedlichen Belastung der Kantone und wird jährlich ausbezahlt. Die Entwicklung der Nothilfekosten werden vom BFM – gemeinsam mit der KKJPD und der SODK – anhand des Informationssystems „Monitoring Sozialhilfestopp“ (Mandat Begleitgruppe „Monitoring Sozialhilfestopp“ vom 18. Juni 2009) laufend überprüft.
In Zusammenarbeit mit der KKJPD, der KdK und dem BFM erarbeitete die SODK einen Bericht betreffend die Koordination der Integrationsförderung in den Kantonen. Der Bericht vom 15. August 2007 wurde von der Plenarversammlung der SODK im September 2007 verabschiedet. Er legt die Herausforderungen der künftigen kantonalen Integrationspolitik dar, die neu gleichermassen auf die drei Zielgruppen Flüchtlinge, vorläufig Aufgenommene und Ausländer ausgerichtet sein soll. Er zeigt zudem auf, wie die kantonalen Verantwortlichkeiten in der spezifischen Integrationsförderung geregelt werden könnten.
Kontakt: Loranne Mérillat, Fachbereichsleiterin Migration
Termine: Tagungen der kantonalen Asylkoordinatorinnen und –koordinatoren
Sitzungen der KASY