Opferhilfe
Die SODK koordiniert und fördert die einheitliche Anwendung des Opferhilfegesetzes (OHG) und die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen im Bereich der Opferhilfe. Zu diesem Zweck führt sie die Schweizerischen Verbindungsstellen-Konferenz Opferhilfegesetz (SVK-OHG).
Im Bereich der Opferhilfe liegen die Hauptziele der SODK in der Unterstützung einer wirkungsvollen und einheitliche Anwendung des Bundesgesetzes über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG) in den Kantonen und der Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Kantonen wie zwischen Bund und Kantonen. Hierzu führt sie die Schweizerische Verbindungsstellen-Konferenz Opferhilfegesetz (SVK-OHG), eine ständige Fachkommission der SODK. Diese garantiert den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den kantonalen Entschädigungsstellen, den Opferhilfe-Beratungsstellen dem Bundesamt für Justiz und der Konferenz der kantonalen Justiz- und PolizeidirektorInnen (KKJPD). Die SVK-OHG erarbeitet nach Bedarf Stellungnahmen, Vernehmlassungen, Empfehlungen oder Richtlinien. Sie arbeitet im Bereich der Opferhilfestatistik zusammen mit dem Bundesamt für Statistik.
Aufgrund der Revision des Opferhilfegesetzes, welche auf 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, hat die SVK-OHG ihre Empfehlungen zur Anwendung des OHG überarbeitet. Diese sind als praktisches Arbeitsinstrument für die mit dem OHG befassten Stellen und Personen konzipiert.
Die SODK legte in den letzten Jahren im Bereich Opferhilfe einen Schwerpunkt auf das Thema Menschenhandel. Sie hat Einsitz in der Koordinationsstelle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel (KSMM) des Bundesamts für Polizei. An der Jahreskonferenz 2007 hat sie zudem einen Bericht zum Thema Menschenhandel verabschiedet und sich im April 2008 für eine Unterzeichnung der Europaratskonvention gegen Menschenhandel ausgesprochen.
Mit der Website www.opferhilfe-schweiz.ch bietet die SODK zudem Informationen zum Thema Opferhilfe an.
Kontakt: Veronika Neruda, Fachbereichsleiterin, Zuständige Bereich Opferhilfe