Bund

Am 1. Januar 2008 ist die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) in Kraft getreten. Die NFA besteht in einer Neuverteilung der Aufgaben, neuen Formen der Zusammenarbeit und der Finanzierung zwischen Bund und Kantonen, einer Stärkung der interkantonalen Zusammenarbeit mit Aufgabenkompensation sowie einer grundlegenden Reorganisation des Finanzausgleichs mit neuen Instrumenten für den Ressourcen- und den Lastenausgleich.

Im Behindertenbereich führt die NFA für alle kollektiven Dienstleistungen der Invalidenversicherung (IV), für welche bisher der Bund zuständig war, zu einer Übernahme durch die Kantone. In diesem Zusammenhang hat der Gesetzgeber im Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen vom 6. Oktober 2006 (IFEG) die wichtigsten Grundsätze für die Politik zur Integration von Behinderten festgelegt. Nach dem IFEG müssen die Kantone Konzepte erarbeiten, die darlegen, wie sie ab 2011 die kollektiven Leistungen der IV erbringen (Finanzierung, Bedarfsplanung etc.). Um zu kontrollieren, ob die Kantone diese Grundsätze tatsächlich umsetzen, hat der Bundesrat eine Kommission eingesetzt, in welcher der Bund, die Kantone, die Behinderteneinrichtungen sowie Menschen mit einer Behinderung vertreten sind. Diese "IFEG-Kommission" wird den Bundesrat im Hinblick auf die Genehmigung der kantonalen Konzepte beraten.

Links:

Eidgenössische Finanzverwaltung, Bereich NFA

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Bereich IV 

Kreis- und Rundschreiben des BSV über die kollektiven und individuellen
Leistungen   der IV

Parlamentarische Geschäfte im Bereich NFA (Curia Vista Datenbank)

Dokumentation:

Informationsbroschüre zur NFA, EFD, 2007 

Schwerpunkt Thema NFA, Soziale Sicherheit 5/2007, BSV

1. NFA Botschaft (Nov. 2001)

2. NFA Botschaft (Sep. 2005)

3. NFA Botschaft (Dez. 2006)

Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG), (Okt. 2006)