Kantone
Mit dem Inkrafttreten der NFA übernahmen die Kantone neue Aufgaben. So sind die Kantone seit dem 1. Januar 2008 für den Betrieb und die Verwaltung der Heime, Werkstätten und Tagesstätten für Behinderte in ihrem Gebiet zuständig. Mit anderen Worten, sie übernehmen die kollektiven Dienstleistungen der Invalidenversicherung (IV), für die früher der Bund zuständig war.
Nach dem Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen vom 6. Oktober 2006 (IFEG) müssen die Kantone Konzepte erarbeiten, die ihre diesbezügliche Politik aufzeigen. Die kantonalen Behindertenkonzepte müssen bei der erstmaligen Erstellung dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt werden. Bisher hat er die Konzepte von 25 Kantonen genehmigt (vgl. genehmigte kantonale Behindertenkonzepte).
Die SODK begleitet die Umsetzung der NFA und des IFEG in den Kantonen. Sie fördert durch Kolloquien, Arbeitsgruppen und Studien den Erfahrungsaustausch zwischen den Kantonen und stellt zudem den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Stellen des Bundes und den Kantonen sicher. Eine weiterführende Dokumentation findet sich hier.
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