Gastfamilien sind ein wichtiger Pfeiler, um Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, in der Schweiz aufzunehmen. Die Kantone können den Gastfamilien einen Pauschalbeitrag zahlen.

Empfehlung SODK Abgeltung von Gastfamilien

Bezüglich privater Unterbringung geht die SODK grundsätzlich davon aus, dass diese aus einem freiwilligen zivilgesellschaftlichen Engagement heraus erfolgt und die Anbietenden keine Miete verlangen. Deshalb empfehlen wir den Kantonen, einen pauschalen Beitrag an die Unkosten zu entrichten, die den Gastfamilien durch ihr Engagement entstehen. Konkret lauten die Empfehlungen:

  • Wenn Schutzbedürftige von Gastfamilien in deren Haushalt aufgenommen werden, können letztere dafür einen angemessenen Pauschalbeitrag an die Unkosten für die Unterbringung beantragen. Die Kantone legen diesen Beitrag fest.
  • Wenn eine Gastfamilie eine oder mehrere Mahlzeiten pro Tag zur Verfügung stellt, kann sie dafür entschädigt werden. Schutzbedürftige und Gastfamilien legen diese Entschädigung gemeinsam fest.

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