Die Schweiz kennt ein riesiges Angebot an Geldspielen. Viele Menschen in der Schweiz vertreiben sich regelmässig die Zeit mit Sportwetten, Lotterien, dem Besuch eines Casinos oder Geldspielautomaten. Jedoch kann das Geldspiel in gewissen Fällen auch zu einer Sucht führen. Die Kantone ergreifen entsprechend Massnahmen im Bereich der Prävention, Behandlung und Therapie.

Titelbild - Geldspiel

Aufsicht über Geldspiele

Geldspiele sind in der Schweiz reguliert. Gemäss dem Geldspielgesetz des Bundes handelt es sich um Spiele, «bei denen gegen Leistung eines geldwerten Einsatzes ein Geldgewinn oder ein anderer geldwerter Vorteil in Aussicht steht».

Die Geldspiele lassen sich in folgende drei Hauptkategorien einteilen:

  • Spiele in den Casinos / Spielbanken, z.B. Poker oder Black Jack
  • Grossspiele, z.B. Lotterien
  • Kleinspiele, z.B. kleine Pokerturniere oder lokale Sportwetten

Die Aufsicht liegt für Spielbanken bei der eidg. Spielbankenkommission (ESBK), für Grossspiele bei der Geschäftsstelle der Interkantonalen Geldspielaufsicht (GESPA) und für Kleinspiele bei den kantonalen Behörden. Seit 2019 sind auch Online-Geldspiele von Casinos mit Sitz in der Schweiz zulässig. Die Oberaufsicht über den Vollzug des Gesetzes hat das Bundesamt für Justiz (BJ).

Die Fachdirektorenkonferenz Geldspiele (FDKG) ist das oberste Organ der interkantonalen Trägerschaft im Bereich der Geldspiele. Die Konferenz der kantonalen Beauftragten für Suchtfragen (KKBS) setzt sich für eine wirksame und kohärente nationale und kantonale Politik zum Schutz von Spielerinnen und Spieler ein.

Entwicklung eines problematischen Spielverhaltens

Geldspiele können für einige Spielerinnen und Spieler zu einer Last werden. Als Gelspielsucht wird ein anhaltendes oder wiederkehrendes Spielverhalten definiert, bei dem über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten die Kontrolle über das Geldspiel beeinträchtigt ist. Die Betroffenen setzen das Geldspiel trotz negativer Folgen fort. Damit belasten sie nicht nur sich, sondern oft auch ihr ihr Umfeld. Verliert eine Person die Kontrolle über ihr Geldspiel, können die spielende Person selber oder ihre Angehörigen bei den Casinos eine Spielsperre fordern. Auch sind die Spielbanken verpflichtet, Spielende mit spielsüchtigem Verhalten zu sperren.

Kantonale Massnahmen im Bereich Prävention, Beratung und Behandlung

Gemäss Geldspielgesetz sind die Kantone verpflichtet, Massnahmen zur Prävention von exzessivem Geldspiel zu ergreifen sowie Beratungs- und Behandlungsangebote für spielsuchtgefährdete und spielsüchtige Personen und deren Umfeld anzubieten.

Das gesamtschweizerische Geldspielkonkordat verlangt, dass 0,5% der Bruttoeinträge aus Lotterien und Wetten an die Kantone zweckgebunden abgegeben werden. Diese Abgabe dient der Finanzierung der kantonalen Aktivitäten zur Prävention, Beratung und Behandlung von Geldspielsucht. Die meisten Kantone haben sich für die Verwendung eines Teils dieser Spielsuchtabgaben regional koordiniert. Die Kantone stellen für Betroffene und Angehörige Behandlungs- und Beratungsangebote zur Verfügung.

Damit die Kantone ihre Angebote auf den Bedarf der Betroffenen abstützen können, wird ein Monitoringsystem benötigt. Ein Indikatorenset für ein Monitoring im Bereich Geldspiel wurde durch Sucht Schweiz im Auftrag der KKBS erarbeitet.