Die Istanbul-Konvention sieht vor, dass die Vertragsstaaten eine kostenlose, landesweite und täglich rund um die Uhr erreichbare Telefonberatung für Gewaltopfer einrichten.

In der Roadmap Häusliche Gewalt von Bund und Kantonen verpflichten sich die Vertragsstaaten, Lösungsmöglichkeiten für die Einrichtung einer zentralen Telefonnummer für die Opfer von Straftaten zu prüfen. Die Zuständigkeit für die Umsetzung dieser Massnahme liegt bei der Schweizerischen Konferenz der Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK).

Der SODK-Vorstand hat im Januar 2021 auf Antrag der Schweizerischen Opferhilfekonferenz (SVK-OHG) beschlossen, die Frage einer zentralen Telefonnummer für die Opferhilfe wiederaufzunehmen und konkrete Umsetzungsmöglichkeiten ausarbeiten zu lassen. Am strategischen Dialog Häusliche Gewalt vom 30. April 2021 hat die SODK ihre Absicht zur Einführung einer zentralen Telefonnummer für die Opferhilfe bekräftigt. Das GS SODK hat in der Folge das Forschungs- und Beratungsbüro INFRAS mit der Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts beauftragt. Darauf basierend hat das GS SODK die Leitplanken für die Umsetzung der zentralen Opferhilfe-Telefonnummer verfasst, die von der SODK-Plenarversammlung am November 2022 genehmigt wurden.