Mit der Einführung der Opferhilfe-Nummer 142 setzen die Kantone eine zentrale Anforderung der Istanbul-Konvention um: Schutz und Unterstützung für gewaltbetroffene Menschen müssen rasch und niederschwellig erreichbar sein. Die neue Nummer schafft dafür einen einheitlichen Zugang zur Opferhilfe in der ganzen Schweiz.

In der Roadmap Häusliche Gewalt von Bund und Kantonen verpflichten sich die Vertragsstaaten, Lösungsmöglichkeiten für die Einrichtung einer nationalen Telefonnummer für die Opfer von Straftaten zu prüfen. Die Zuständigkeit für die Umsetzung dieser Massnahme liegt bei der Schweizerischen Konferenz der Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK).

Im Januar 2021 beschloss der Vorstand der SODK auf Antrag der Schweizerischen Opferhilfekonferenz (SVK-OHG), die Arbeiten zur Einführung einer Telefonnummer für die Opferhilfe wiederaufzunehmen und konkrete Umsetzungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Am strategischen Dialog Häusliche Gewalt vom 30. April 2021 bekräftigte die SODK diese Absicht.

Seit dem 1. Mai 2026 ist die Opferhilfe in der ganzen Schweiz über die nationale Opferhilfe-Nummer 142 erreichbar. Die kostenlose Telefonnummer bietet Menschen, die Gewalt erlebt haben, sowie deren Angehörigen rund um die Uhr Hilfe und eine niederschwellige und vertrauliche Beratung. Geschulte Fachpersonen unterstützen Betroffene, klären über mögliche Schritte auf und vermitteln bei Bedarf an weitere zuständige Stellen.