Die SODK setzt sich für eine angemessene Versorgung und Finanzierung von Schutzunterkünften / Frauenhäusern ein. Sie hat deshalb verschiedene Grundlagen und Empfehlungen an die Kantone zu diesem Thema herausgegeben.

Schutzunterkünfte und namentlich Frauenhäuser sind ein anerkanntes Angebot im Bereich von Opferschutz und Krisenintervention von gewaltbetroffenen Personen und ihren Kindern. In Umsetzung von Art. 14 des Opferhilfegesetzes sind die Kantone dafür zuständig, Notunterkünfte zur Verfügung zu stellen. Auch die Europäische Konvention zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) gibt in Art. 23 vor, dass Schutzunterkünfte in ausreichender Zahl ermöglicht werden sollen. Um das Angebot und die Finanzierung der Schutzunterkünfte in den Kantonen zu unterstützen, hat die SODK verschiedene Grundlagen erarbeitet.

Empfehlungen der SODK zur Finanzierung von Frauenhäusern und zur Ausgestaltung von Anschlusslösungen

Die SODK will Frauenhäuser finanziell absichern und hat an ihrer Plenarversammlung vom 27. Mai 2021 Empfehlungen zu deren Finanzierung verabschiedet. Die kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren streben mit ihren Empfehlungen zur Finanzierung der Frauenhäuser an, dass die Schutzeinrichtungen künftig auf einer solideren finanziellen Basis stehen und gleichzeitig einen effizienten Betrieb der Angebote gewährleisten. So sollen die Kantone mittels Sockelbeitrag Bereitstellungskosten angemessen abgelten und auch Kantone ohne eigenes Angebot sollen sich an einer solchen Sockelfinanzierung beteiligen. Denn Frauenhäuser nehmen eine eminent wichtige Rolle im Kampf gegen häusliche Gewalt ein. Sie sind jedoch – wie andere Kriseninterventionsangebote – Belegungsschwankungen ausgesetzt, was ihre Planung erschwert. Darüber hinaus möchte die SODK mit ihren Empfehlungen begünstigen, dass die öffentliche Hand auch Anschlusslösungen unterstützt: beispielsweise betreute Wohnungen, wo Frauen nach Austritt aus dem Frauenhaus den Weg in die Eigenständigkeit planen können. Mit den Empfehlungen soll ein gemeinsames Verständnis für die Thematik geschaffen und die Finanzierung der Frauenhäuser harmonisiert werden.

Leistungskatalog Frauenhäuser

2016 hat die SODK einen «Leistungskatalog Frauenhäuser» herausgegeben. Dieser bietet für Kantone, Städte und Gemeinden eine Grundlage für die Finanzierung von Frauenhäusern (z. B. mittels Leistungsverträgen). Er zeigt im Sinne einer Empfehlung auf, was als Kernleistung der Frauenhäuser verstanden wird. Der Leistungskatalog wurde 2022 aktualisiert.

Bericht zum Platzangebot und zur Finanzierung der Frauenhäuser in der Schweiz

Die SODK hat 2014 einen ersten Bericht zum Platzangebot und zur Finanzierung der Frauenhäuser in der Schweiz herausgegeben. Im Mai 2019 hat die SODK eine neue Situationsanalyse zum Angebot und zur Finanzierung der Not- und Schutzunterkünfte in den Kantonen publiziert. Der Bericht zeigt auf:

  • In der Schweiz gibt es 43 Not- und Schutzunterkünfte mit mindestens 250 Zimmern und 454 Betten.
  • Das Angebot und die Versorgungslage an Schutz- und Notunterkünften wird mehrheitlich als eher ausreichend bis angemessen eingeschätzt. Für einzelne Kantone gibt es Hinweise auf Kapazitätsengpässe.
  • In den letzten Jahren sind in verschiedenen Kantonen neue Angebote an Anschlusslösungen entstanden. Der Bedarf ist damit aber noch nicht gedeckt.
  • Die Finanzierung der Schutz- und Notunterkünfte gestaltet sich in den Kantonen höchst unterschiedlich. Die Vorhalteleistungen / Bereitstellungskosten der Schutzunterkünfte sind nur in wenigen Fällen von der öffentlichen Hand finanziert.