Bern, 28. Mai 2021 | Empfehlungen

Empfehlungen der SODK zur Finanzierung von Frauenhäusern und zur Ausgestaltung von Anschlusslösungen

Die kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren streben mit ihren Empfehlungen zur Finanzierung der Frauenhäuser an, dass die Schutzeinrichtungen künftig auf einer solideren finanziellen Basis stehen und gleichzeitig einen effizienten Betrieb der Angebote gewährleisten. So sollen die Kantone mittels Sockelbeitrag Bereitstellungskosten angemessen abgelten und auch Kantone ohne eigenes Angebot sollen sich an einer solchen Sockelfinanzierung beteiligen. Denn Frauenhäuser nehmen eine eminent wichtige Rolle im Kampf gegen häusliche Gewalt ein. Sie sind jedoch – wie andere Kriseninterventionsangebote – Belegungsschwankungen ausgesetzt, was ihre Planung erschwert. Darüber hinaus möchte die SODK mit ihren Empfehlungen begünstigen, dass die öffentliche Hand auch Anschlusslösungen unterstützt: beispielsweise betreute Wohnungen, wo Frauen nach Austritt aus dem Frauenhaus den Weg in die Eigenständigkeit planen können. Mit den Empfehlungen soll ein gemeinsames Verständnis für die Thematik geschaffen und die Finanzierung der Frauenhäuser harmonisiert werden.