Bern, 10. November 2025 | Medienmitteilung

Die kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren verstärken ihr Engagement gegen häusliche Gewalt

Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) hat an ihrer Klausur beschlossen, im Kampf gegen häusliche Gewalt den Zugang zu Schutz- und Notunterkünften zu verbessern. Konkret verabschiedete das SODK-Plenum drei Handlungsschwerpunkte, die auf einen Ausbau und eine Differenzierung der Angebote abzielen und die Zusammenarbeit innerhalb der Regionen stärken. Weiter befasste sich die SODK im Beisein von Bundesrat Beat Jans mit der Asylstrategie und tauschte sich mit Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider unter anderem zum indirekten Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative aus.

Bund und Kantone engagieren sich seit Längerem gemeinsam und intensiv gegen häusliche Gewalt. So wird unter Ägide der SODK im Mai 2026 schweizweit eine Kurznummer für Gewaltbetroffene eingeführt. Ebenso hatte die SODK im Jahr 2024 einen Bericht zu Schutz- und Notunterkünften in Auftrag gegeben. Dieser zeigt, dass das bestehende Angebot an Plätzen den Bedarf nicht vollständig deckt. Um Abweisungen und lange Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt der Bericht einen Ausbau der Kapazitäten und eine bessere Abstimmung zwischen den Regionen. Für die unterschiedlichen Zielgruppen soll ein differenziertes und ausreichendes Angebot gewährleistet werden.

Das Plenum hat nun das vom Generalsekretariat gemeinsam mit Fachverantwortlichen ausgearbeitete Folgemandat genehmigt. Es sieht drei Handlungsschwerpunkte vor:

              1. Entwicklung und Differenzierung der Angebote: Erarbeitung von Empfehlungen für inklusive
              Schutz- und Notunterkünfte sowie für Anschlusslösungen.

              2. Finanzierung von Anschlusslösungen: Um die Schutzunterkünfte zu entlasten, braucht es in
              allen Regionen Angebote, die Betroffenen ein begleitetes und betreutes Wohnen ermöglichen,
              solange sie dies benötigen.

              3. Stärkung der regionalen Zusammenarbeit: Aufbau von institutionellen Strukturen zur
              Planung und Steuerung der Angebote in den einzelnen Regionen der Schweiz.

Die SODK will damit erreichen, dass Gewaltbetroffene in der Schweiz unabhängig von Wohnort Zugang zu einer geeigneten Unterkunft finden.

Nationaler Dialog Sozialpolitik: SODK fordert umfassendere Bundesvorlage zur Inklusion

Der Vorstand der SODK hat sich in der Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag der Inklusionsinitiative ablehnend geäussert. Zwar anerkennt und teilt die SODK das Anliegen, Menschen mit Behinderungen eine bessere gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Doch sie beurteilt die bundesrätliche Vorlage als zu eng auf das Thema Wohnen gefasst und deshalb als wenig zukunftstauglich.

Die SODK fordert vom Bund eine umfassendere und modernere Regelung, die den heutigen Anforderungen an Inklusion, Barrierefreiheit und Gleichstellung gerecht wird. So stört sich die SODK beispielsweise am veralteten, aus dem Invalidengesetz abgeleiteten Begriff der «Invaliden» und rät zu einer breiteren Definition. Im Nationalen Dialog Sozialpolitik hat sie sich mit Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider darüber ausgetauscht und ihr mitgeteilt, dass sie in die Weiterentwicklung der Vorlage einbezogen werden möchte. Innenministerin Baume-Schneider erläuterte, der Bundesrat werde die Vernehmlassung auswerten und die Botschaft verabschieden. Die Vorlage werde noch Veränderungen erfahren, beschied die Bundesrätin den Anwesenden.

Asylstrategie 2027: Gemeinsames Bekenntnis zum heutigen System

Zuvor hatten die Mitglieder der SODK mit Justizminister Beat Jans eine engagierte Diskussion zur Asylstrategie 2027 geführt. Deren Basis bilden eine externe Analyse des heutigen Systems sowie eine politische Synthese. Beide Berichte zeigen auf, dass sich sowohl das aktuelle Asylgesetz als auch die Integrationsagenda grundsätzlich bewährt haben, aber in einzelnen Bereichen einer Weiterentwicklung bedürfen. Bund, Kantone und Gemeinden bekennen sich darin zum heutigen System und halten fest, dass jede Staatsebene ausreichende finanzielle Mittel bereitstellen soll, um ihre Aufgaben in der Verbundaufgabe Asyl wirkungsvoll wahrnehmen zu können.

Das aus der Analyse und politischen Synthese abgeleitete Mandat definiert, in welchen Bereichen das heutige Asylsystem in einer zweiten Phase konkret weiterentwickelt werden soll – ohne jedoch zu einer Verschiebung der Aufgaben und der finanziellen Lasten zwischen den Staatsebenen zu führen. Bundesrat Beat Jans gab an der Klausursitzung seine Einschätzung zu den bisherigen Arbeiten ab. Die Verabschiedung der drei genannten Dokumente soll an einer nationalen Asylkonferenz Ende November 2025 erfolgen.