Bern, 16. Juni 2025 | Empfehlungen

Interkantonale Qualitätsstandards zur Bedarfsermittlung ambulanter Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Der Vorstand der SODK hat interkantonale Qualitätsnormen für die Bedarfsermittlung im Bereich der ambulanten Leistungen für Menschen mit Behinderungen verabschiedet. Diese Normen konkretisieren die Empfehlung 2 der SODK vom 8. November 2024 und legen die grundlegenden Prinzipien einer qualitativen und partizipativen Bedarfsermittlung fest. In den vorliegenden Vorgaben werden die Qualitätsstandards weiter ausgeführt. Sie sind nicht an ein bestimmtes Instrument oder Verfahren gebunden, sondern definieren qualitative Leitlinien, um die Akzeptanz und Durchlässigkeit der Bedarfsermittlung auf interkantonaler Ebene zu gewährleisten. Damit soll sichergestellt werden, dass die Bedarfsermittlung für Menschen mit Behinderungen – unabhängig von ihrem Wohnkanton – grundlegende Standards erfüllt und eine gewisse Kohärenz zwischen den Kantonen gewährleistet ist.