SODK beschliesst ausserordentliche Empfehlungen zur Präzisierung der Opferrechte nach der Brandkatastrophe von Crans-Montana
Bern, 26. Januar 2026 – Der Vorstand der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) hat an seiner Sitzung vom 23. Januar ausserordentliche Empfehlungen zur Gewährung der Soforthilfe im Zusammenhang mit der Brandkatastrophe von Crans-Montana genehmigt. Ziel ist es, eine rasche, koordinierte und möglichst unbürokratische Soforthilfe für die Opfer und ihre Angehörigen sicherzustellen. Die Empfehlungen präzisieren Bestimmungen des Opferhilfegesetzes und gewährleisten eine einheitliche Anwendung der Soforthilfe in allen Kantonen.
Der Vorstand SODK zeigt sich tief betroffen vom tragischen Brandunglück in Crans-Montana. Er dankt allen Beteiligten für ihre wertvolle Mitarbeit bei der Bewältigung der Katastrophe.
Die SODK ist die federführende interkantonale Konferenz beim Thema Opferhilfe. Damit im Falle eines ausserordentlichen Ereignisses sofort klar ist, welche Personen aus der Opferhilfe in den verschiedenen Kantonen kontaktiert werden können, hat jeder Kanton eine Person als kantonale Koordinationsperson Opferhilfe bezeichnet und eine Stellvertretung definiert. Bei aussergewöhnlichen Ereignissen wird die Opferhilfe interkantonal koordiniert, um den Opfern und ihren Angehörigen eine rasche, kohärente und wirksame Opferhilfe zu gewährleisten. Entsprechende Koordinationssitzungen, bei denen auch Vertreter:innen des Bundesamts für Justiz mitwirken, finden seit dem ersten Arbeitstag im Januar statt und werden kontinuierlich fortgesetzt.
Leistungen der Opferhilfe
Ein wichtiges Thema dieser Koordinationssitzungen ist die geeignete Information der Bevölkerung und ganz besonders der Betroffenen: Opfer und ihre Angehörigen erhalten Unterstützung, die Schweiz verfügt über ein solides System der Opferhilfe und ein gut ausgebautes Netz an Opferberatungsstellen. Betroffene können sich an eine anerkannte Opferberatungsstelle, vorzugsweise ihres Wohnkantons wenden (sie haben aber auch die Möglichkeit, eine Beratungsstelle in einem anderen Kanton zu wählen). Die Beratungen der Opferhilfe sind vertraulich und kostenlos. Die Mitarbeitenden der Opferberatungsstellen hören den Opfern zu und helfen Ihnen, das Geschehene zu verarbeiten. Die Opferberatungsstellen können weitere Hilfe, zum Beispiel psychologische Therapien oder anwaltliche Beratung vermitteln und deren Kosten übernehmen. Auch Unterbringungskosten für Angehörige oder dringende Transport- und Reisekosten können von der Opferhilfe finanziert werden. Ferner werden die Opfer bei Gesuchen um Vorschuss auf Entschädigung (z.B. für Erwerbsausfall) unterstützt.
Ausserordentliche Empfehlungen zur Präzisierung der Soforthilfe
Angesichts der Schwere sowie der nationalen Dimension des Ereignisses mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten ist es unabdingbar, eine schweizweit einheitliche Praxis zur Gewährung von Soforthilfe an Opfer und ihre Angehörigen zu etablieren. Mit den ausserordentlichen Empfehlungen will der Vorstand SODK die Kantone dabei unterstützen, die Gleichbehandlung der Betroffenen sicherzustellen und die Hilfeleistungen möglichst unbürokratisch und wirkungsvoll auszustatten. Die Empfehlungen richten sich an die kantonalen Behörden und Opferberatungsstellen und konkretisieren insbesondere die Opfereigenschaft, den Zugang zur Beratung sowie die Ausgestaltung der Soforthilfe.
Konkretisierung der Opfereigenschaft
Die SODK empfiehlt, die Opfereigenschaft im Zusammenhang mit der Brandkatastrophe grosszügig auszulegen. Neben den Verstorbenen und körperlich Verletzten sollen auch Personen als Opfer anerkannt werden, die sich zum Unglückszeitpunkt im Lokal befanden oder die versucht haben, Personen aus dem brennenden Lokal zu retten. Ebenso gelten als Opfer Personen, die sich in unmittelbarer Nähe des Lokals aufgehalten haben und gleichzeitig begründete Befürchtungen um die persönliche Integrität einer nahestehenden Person hatten. All diese Personengruppen sowie ihre Angehörigen (so beispielsweise Familienmitglieder oder Konkubinatspartner:innen) sollen Anspruch auf Opferhilfeleistungen haben.
Um eine Überlastung einzelner Beratungsstellen zu vermeiden, sehen die Empfehlungen eine aktive interkantonale Koordination und Weitervermittlung von Beratungsfällen vor. Die Beratung soll dort erfolgen, wo dem Unterstützungsbedarf der Betroffenen am besten entsprochen werden kann.
Unbürokratische Soforthilfe und Aufschub der Subsidiaritätsprüfung
Ein zentrales Element der Empfehlungen ist die rasche und unbürokratische Gewährung von Soforthilfe. Die SODK empfiehlt, die reguläre Subsidiaritätsprüfung (also beispielsweise abzuklären, ob die Kosten über die Versicherungen abgedeckt sind) vorübergehend aufzuschieben, damit Opfer und Angehörige nicht zuerst Leistungen Dritter geltend machen müssen. Die Hilfe soll sich konsequent an den konkreten Bedürfnissen der Betroffenen orientieren und rasch erfolgen können.
Die ausserordentlichen Empfehlungen gelten rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Brandkatastrophe vom 1. Januar 2026.
SODK spricht sich für eine neue Strategie gegen Gewalt aus
Weiter begrüsst der Vorstand SODK die Ausarbeitung einer nationalen Strategie gegen häusliche, sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt. Dieses Nachfolgeprojekt zur Roadmap gegen häusliche Gewalt und zum nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul Konvention soll im Jahr 2026 erarbeitet und 2027 eingeführt werden. Viele der angestrebten Massnahmen fallen in den Kompetenzbereich der Kantone. Der Vorstand SODK hat sich für dieses Projekt ausgesprochen und sein Generalsekretariat mandatiert, an den Arbeiten gemeinsam mit der Schwesterkonferenz KKJPD mitzuwirken.