Bern, 2. März 2026 | Medienmitteilung

SODK verlängert die Soforthilfe für Betroffene der Brandkatastrophe in Crans-Montana bis Ende März

Nach der Brandkatastrophe in Crans-Montana koordiniert die SODK weiterhin die interkantonale Opferhilfe. Der Vorstand hat an seiner Sitzung vom 27. Februar 2026 beschlossen, die Soforthilfe grundsätzlich bis Ende März 2026 zu verlängern. Angesichts der schwerwiegenden Folgen des Ereignisses für die Betroffenen ist es der SODK ein Anliegen, dass die Leistungen im Rahmen der Opferhilfe weiterhin möglichst unkompliziert und einheitlich entrichtet werden. Für die betroffenen Kantone sind die Opferhilfeleistungen mit sehr hohen Kosten verbunden. Der Vorstand hat seine Solidarität zum Ausdruck gebracht und ihnen versichert, dass sie bei der Bewältigung dieses dramatischen Ereignisses auf Unterstützung zählen können.

Seit dem Grossbrand von Crans-Montana mit 41 Todesopfern und über hundert Verletzten steht die SODK in engem Austausch mit den betroffenen Kantonen – insbesondere Wallis, Waadt und Tessin – sowie mit dem Bund. Ziel ist es, schweizweit eine rasche, wirksame und einheitliche Unterstützung für die Opfer und ihre Angehörigen sicherzustellen. Bereits im Januar hat der Vorstand ausserordentliche Empfehlungen zur Gewährung der Soforthilfe verabschiedet und rückwirkend auf den Zeitpunkt des Ereignisses in Kraft gesetzt.

Der Vorstand hat am 27. Februar 2026 beschlossen, die generelle Soforthilfe grundsätzlich bis Ende März 2026 zu verlängern. Damit trägt er dem aussergewöhnlichen Ausmass des Ereignisses Rechnung. Gleichzeitig bereitet die SODK gemeinsam mit den Kantonen den sorgfältigen Übergang von der Soforthilfe zur längerfristigen Opferhilfe vor. Die Betroffenen werden über die konkreten Modalitäten dieses Übergangs sowie über das weitere Vorgehen direkt informiert. Im Anschluss daran erfolgt auch eine Information der Öffentlichkeit.

Die Verlängerung bis Ende März betrifft die generelle Soforthilfe; einzelne Unterstützungsbeiträge – etwa im Zusammenhang mit dem Aufenthalt in einem Akutspital – werden gemäss der individuellen Situation länger gewährt. Die aus der Soforthilfe gewährten Leistungen für Anwaltskosten wurden von 10 Stunden (wie sie in den SODK-Empfehlungen vom Januar 2026 vorgesehen waren) auf 20 Stunden verdoppelt.

Grosse finanzielle Herausforderung für die Opferhilfe

Die Brandkatastrophe stellt die Opferhilfe vor ausserordentliche finanzielle Herausforderungen. Selbst bei einer vorgesehenen Bundesbeteiligung verbleibt für die besonders betroffenen Kantone – insbesondere Wallis und Waadt – eine erhebliche Belastung.

Der Vorstand SODK hat deshalb diesen Kantonen seine Solidarität ausgesprochen und ihnen versichert, sie bei der Bewältigung des ausserordentlichen Ereignisses mit nationaler Dimension zu unterstützen. Noch sind viele Parameter unklar, nebst der Höhe der Kosten auch der Umfang der Bundesbeteiligung an den ausserordentlichen Kosten der betroffenen Kantone. Das Parlament wird in der Frühjahressession über ein entsprechendes Gesetz diskutieren – danach zeigt sich der Handlungsbedarf auf interkantonaler Ebene klarer.

Position SODK zu den Härtefallbewilligungen

Im Rahmen der Anhörung der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats zur Motion Riner/Stark hat die SODK gleichentags ihre Haltung zu Härtefallbewilligungen dargelegt.

Der Vorstand SODK lehnt eine pauschale Verdoppelung der Wartefrist für Härtefallgesuche ab. Eine solche Massnahme würde den Handlungsspielraum der Kantone einschränken, Integrationsanreize schwächen und voraussichtlich zu höheren Sozialausgaben führen. Auch ist der Vorstand SODK überzeugt, dass die Verdoppelung gerade bei vorläufig Aufgenommenen kaum zu vermehrten Ausreisen führen würde.

Stattdessen spricht sich die SODK für eine differenzierte Lösung aus:

- Für vorläufig aufgenommene Personen mit fortgeschrittener Integration soll die heutige Fünfjahresfrist beibehalten werden.

- Für sehr gut integrierte vorläufig Aufgenommene (etwa mit unbefristetem Arbeitsvertrag) soll geprüft werden, ob sie bereits nach drei Jahren ein Härtefallgesuch einreichen dürfen.

- Für alleinstehende, erwachsene Personen mit Status N oder ohne Aufenthaltsstatus kann eine Verlängerung der Frist in Betracht gezogen werden.

Regierungsrätin Susanne Schaffner (SO), Vorstandsmitglied der SODK, erläuterte das Konzept und die Beweggründe der SODK in der parlamentarischen Kommission. 

Klare Mehrheit der Kantone für einen Kinderzuschlag

Weiter hat der Vorstand der SODK mit Freude zur Kenntnis genommen, dass eine grosse Mehrheit der Kantone die SKOS-Richtlinienreform mit einem Zuschlag zum Grundbedarf für Minderjährige («Kinderzuschlag») begrüsst. Die SKOS hatte unter ihren Mitgliedern eine Vernehmlassung zu den konkreten Vorschlägen im Rahmen des Förderprogramms für Kinder und Jugendliche in der Sozialhilfe durchgeführt. Ziel des im Mai 2025 beschlossenen Programms ist es, die langfristigen Entwicklungs- und Bildungschancen armutsbetroffener Kinder zu verbessern. Dafür hatte die SODK bereits im Mai 2025 einen Grundsatzentscheid in der Höhe von gesamthaft 50 Millionen Franken gefällt.

Definitiv verabschiedet wird der Kinderzuschlag an der SODK-Plenarversammlung im Mai 2026. Das Inkrafttreten der angepassten Richtlinien ist auf den 1. Januar 2027 vorgesehen.