Bern, 16. Februar 2026 | Stellungnahme

Stellungnahme SODK zur Änderung der Verordnung über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause

Die SODK unterstützt den Parlamentsbeschluss, wonach Personen, die zeitweise im Heim und zeitweise zu Hause leben, die Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause anteilsmässig, also pro rata, erhalten sollen (Art. 14a Abs. 5 ELG).